Auftrag und Gründung



Auf Einladung der Landesverkehrswacht Rheinland-Pfalz trafen sich am 23.11.1979 16 Personen im Gasthaus Gerlach in Konken, um die Neugründung der Kreisverkehrswacht Kusel vorzunehmen. Die Aufgaben, die bisher ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung wahrgenommen hat, sollen erweitert und künftig von einem eingetragenen Verein fortgeführt werden.

Die Gründungsmitglieder wählten folgenden Vorstand:

• 1 Vorsitzender WalterScheer, Baltersweiler
• 2. Vorsitzender Peter Koch, Offenbach-Hundheim
• Schriftführer Horst Leuthold, Kusel
• Schatzmeister Heinz Hornberger, Wahnwegen

Verein und Satzung wurden am 16.4.1980 in das Vereinsregister eingetragen. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt erfolgte am 23.5.1980. Schirmherr ist der Landrat des Landkreises Kusel.

Auftrag und Zweck der Kreisverkehrswacht ist die Förderung der Verkehrssicherheit durch Erziehung der Kinder und Jugendlichen sowie Aufklärung der Erwachsenen.
Die Verkehrswacht ist die anerkannte Vertretung aller Verkehrsteilnehmer, In dieser Eigenschaft berät sie die Behörden, die Öffentlichkeit sowie ihre Mitglieder und nimmt zu den Problemen des Straßenverkehrs Stellung, soweit sie seine Sicherheit, die Verkehrsunfälle und deren Bekämpfung betreffen. Die Verkehrswacht ist politisch und konfessionell neutral. Ein Gewinn wird nicht erstrebt. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitarbeiter im Vorstand und Beirat arbeiten ehrenamtlich.

Der Zweck des Vereins soll insbesondere erreicht werden durch:

• Verkehrserziehung in den Kindergärten und Schulen
• Verkehrskundliche Fortbildungskurse für Kindergärtnerinnen
• Zusammenarbeit mit den Fachberatern für Verkehrserziehung an den Schulen (z. B.: Kuseler Modell – Sicher zu Fuß)
• Ausstattung der Kindergärten und Schulen mit Lehrmittel zur Verkehrserziehung
• Sicherung der Schulwege durch Schülerlotsen und deren Ausstattung
• Ideelle und finanzielle Unterstützung der mobilen Jugendverkehrsschule des Landkreises
• Belehrung und Aufklärung aller Verkehrsteilnehmer im Rahmen von Infoveranstaltungen und Schulungen (siehe Aktionen)
• Durchführung von Fahrsicherheitstrainings für PKW- und Motorradfahrer
• Zusammenarbeit mit den Behörden und erarbeiten geeigneter Vorschläge zur Verbesserung des Straßenverkehrs
• Verleihung der Auszeichnung „Bewährter Kraftfahrer/Berufskraftfahrer“ für langjähriges, unfallfreies Fahren (auf Antrag).